Förderpläne sind bis zum 18. Lebensjahr der Schülerin/des Schülers aufzubewahren. 

Bei der Weitergabe von Förderplänen dürfen keine Befunde beigelegt werden. AUSNAHME: Es erfolgt eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

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Leitfaden und Formulierungshilfen.docx
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