Förderpläne sind bis zum 18. Lebensjahr der Schülerin/des Schülers aufzubewahren. 

Bei der Weitergabe von Förderplänen dürfen keine Befunde beigelegt werden. AUSNAHME: Es erfolgt eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

ASO-Förderplan

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2 - Arbeits- und Sozialverhalten.docx
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4 - Mathematik.docx
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5 - Sachunterricht.docx
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6 - Computertechnolog. Fertigkeiten.docx
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7 - Inhaltsverzeichnis.docx
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8 - REALIEN und Nebengegenstände.pdf
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